, Ehrenbold Samuel
Leinenpflicht ab 1. April
Die Leinenpflicht dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Vom 1. April bis am 31. Juli müssen Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine geführt werden. Durch freilaufende Hunde besonders gefährdet sind trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege. In Naturschutzgebieten und Parkanlagen gilt eine ganzjährige Leinenpflicht.